170703-7. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht entscheidet: Beschwerde des Veranstalters der Kundgebung "G20 - not welcome!" zurückgewiesen
Heiligengeistfeld - 03.07.2017Kundgebung "G20 - not welcome!" darf einstweilen
das
Heiligengeistfeld nicht für die Schlusskundgebung nutzen
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom
heutigen Tag (4 Bs 141/17) die Beschwerde des Veranstalters der
Kundgebung "G20 - not welcome!" gegen einen Beschluss des
Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. Damit bleibt es dabei, dass das
Heiligengeistfeld am 8. Juli 2017 ab 16:00 Uhr für die
Schlusskundgebung nicht genutzt werden kann, sondern diese auf dem
Millerntorplatz durchzuführen ist. Zur Begründung des Urteils siehe
Pressemitteilung der Hamburger Justiz im Presseportal.
Wun.
Rückfragen bitte an:
Polizei Hamburg
Polizeipressestelle, PÖA 1
Ulf Wundrack
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Nach den Ereignissen vom vergangenen Wochenende (siehe 210530-4.), an dem die Polizei grobe Verstöße gegen die Corona-Reg...
1. Die Polizei Hamburg wurde über das BKA durch
die türkische Botschaft im Rahmen einer Verbalnote (am Freitagabend)
über den Besuch des türkischen Außenministers in Hamburg informiert.
2. In d...
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