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170703-7. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht entscheidet: Beschwerde des Veranstalters der Kundgebung "G20 - not welcome!" zurückgewiesen

Heiligengeistfeld - 03.07.2017

Kundgebung "G20 - not welcome!" darf einstweilen
das Heiligengeistfeld nicht für die Schlusskundgebung nutzen

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom
heutigen Tag (4 Bs 141/17) die Beschwerde des Veranstalters der
Kundgebung "G20 - not welcome!" gegen einen Beschluss des
Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. Damit bleibt es dabei, dass das
Heiligengeistfeld am 8. Juli 2017 ab 16:00 Uhr für die
Schlusskundgebung nicht genutzt werden kann, sondern diese auf dem
Millerntorplatz durchzuführen ist. Zur Begründung des Urteils siehe
Pressemitteilung der Hamburger Justiz im Presseportal.

Wun.




Rückfragen bitte an:

Polizei Hamburg
Polizeipressestelle, PÖA 1
Ulf Wundrack
Telefon: 040/4286-56210
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg.de

Original-Content von: Polizei Hamburg, übermittelt durch news aktuell

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