170705-8. G-20: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht entscheidet: Beschwerde des Anmelders des Protestcamps Entenwerder teilweise stattgegeben.
       
Entenwerder - 05.07.2017Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit 
Beschluss vom heutigen Tag (4 Bs 148/17) der Beschwerde des Anmelders
der Veranstaltung "Antikapitalistisches Protestcamp -Alternativen zum
Kapitalismus leben und sichtbar machen" teilweise stattgegeben. Nach 
dem Beschluss dürfen einstweilen zusätzlich -nach Maßgabe von noch 
einzuholender sicherheitsbezogener Vorgaben der Feuerwehr und des 
Bezirksamts -zu den bisher genehmigten Veranstaltungszelten bis zu 
300 Schlafzelte für jeweils maximal 2-3 Personen auf der bisher 
zugewiesenen Fläche aufgestellt und Waschgelegenheiten sowie eine 
Küche zur Selbstversorgung eingerichtet werden. Die weitergehende 
Beschwerde - beantragt hatte der Anmelder die Aufstellung von bis zu 
1500 Schlafzelten auf der gesamten Fläche des Elbparks - wurde 
zurückgewiesen. Näheres zur Begründung des Beschlusses findet sich im
Presseportal der Justiz.
   Für die Polizei Hamburg hätte der ursprünglich vom Anmelder 
vorgesehene Aufbau und die Nutzung von 3.000 Schlafzelten für bis zu 
10.000 Personen im Stadtpark ein unkalkulierbares Sicherheitsrisiko 
dargestellt. Mit der jetzigen Entscheidung des 
Oberverwaltungsgerichts, lediglich 300 Schlafzelte und eine 
entsprechende Logistik im Protestcamp 
Entenwerder zuzulassen, wurde 
aus Sicht der Polizei eine gefahrenminimierende und beherrschbare 
Situation geschaffen.
   Kooperationsgespräche zur genauen Ausgestaltung des 
Sicherheitskonzeptes werden umgehend aufgenommen.
   Wun.
Rückfragen bitte an:
Polizei Hamburg
Polizeipressestelle, PÖA 1
Ulf Wundrack
Telefon: 040/4286-56210
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
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