170705-8. G-20: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht entscheidet: Beschwerde des Anmelders des Protestcamps Entenwerder teilweise stattgegeben.
Entenwerder - 05.07.2017Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit
Beschluss vom heutigen Tag (4 Bs 148/17) der Beschwerde des Anmelders
der Veranstaltung "Antikapitalistisches Protestcamp -Alternativen zum
Kapitalismus leben und sichtbar machen" teilweise stattgegeben. Nach
dem Beschluss dürfen einstweilen zusätzlich -nach Maßgabe von noch
einzuholender sicherheitsbezogener Vorgaben der Feuerwehr und des
Bezirksamts -zu den bisher genehmigten Veranstaltungszelten bis zu
300 Schlafzelte für jeweils maximal 2-3 Personen auf der bisher
zugewiesenen Fläche aufgestellt und Waschgelegenheiten sowie eine
Küche zur Selbstversorgung eingerichtet werden. Die weitergehende
Beschwerde - beantragt hatte der Anmelder die Aufstellung von bis zu
1500 Schlafzelten auf der gesamten Fläche des Elbparks - wurde
zurückgewiesen. Näheres zur Begründung des Beschlusses findet sich im
Presseportal der Justiz.
Für die Polizei Hamburg hätte der ursprünglich vom Anmelder
vorgesehene Aufbau und die Nutzung von 3.000 Schlafzelten für bis zu
10.000 Personen im Stadtpark ein unkalkulierbares Sicherheitsrisiko
dargestellt. Mit der jetzigen Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts, lediglich 300 Schlafzelte und eine
entsprechende Logistik im Protestcamp
Entenwerder zuzulassen, wurde
aus Sicht der Polizei eine gefahrenminimierende und beherrschbare
Situation geschaffen.
Kooperationsgespräche zur genauen Ausgestaltung des
Sicherheitskonzeptes werden umgehend aufgenommen.
Wun.
Rückfragen bitte an:
Polizei Hamburg
Polizeipressestelle, PÖA 1
Ulf Wundrack
Telefon: 040/4286-56210
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg.de
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