170702-6. Verwaltungsgericht Hamburg entscheidet: Untersagung des Protestcamps im Elbpark Entenwerder einstweilen außer Kraft gesetzt
Entenwerder - 02.07.2017Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit gestrigem
Beschluss (Az. 75 G 3/17) dem einstweiligen Rechtsschutzantrag des
Anmelders der Veranstaltung "Antikapitalistisches Camp - Alternativen
zum Kapitalismus leben und sichtbar machen" vom 02.07. bis zum
09.07.2017 im Elbpark
Entenwerder stattgegeben.
Zur Begründung des Beschlusses siehe Pressemitteilung der
Hamburger Justiz im entsprechenden Presseportal.
Dazu Polizeipressesprecher Timo Zill: "Vonseiten der
Versammlungsbehörde sind mit dem Anmelder heute Kooperationsgespräche
geführt worden. Diese wurden von dem Anmelder abgebrochen.
Unter Berücksichtigung des Beschlusses des
Bundesverfassungsgerichts zum Protestcamp im Hamburger Stadtpark hat
die Versammlungsbehörde dem Anmelder eine Einzelverfügung übergeben,
die den Aufbau eines Protestcamps auf einem 16.000 qm großen Areal
des Elbparks Entenwerder ermöglicht. Das Aufstellen von nicht
versammlungsimmanenter Infrastruktur wie Schlafzelten kann dort aus
Sicherheitsgründen allerdings nicht geduldet werden.
Mit dieser Verfügung setzt die Polizei die rechtlichen Vorgaben im
Sinne des Versammlungsgesetzes, insbesondere hinsichtlich des
Sicherheitsaspektes und des Schutzes der Grün- und Erholungsanlagen,
angemessen um."
Abb.
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Florian Abbenseth
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